Termos e condições gerais

1º domínio de aplicação

Estas condições de participação e de contrato aplicam-se a todas as reservas de cursos que não sejam feitas exclusivamente online através do sítio Web do Technologie- und Ausbildungscampus Cuxhaven GmbH.

2. definições

  • a) Anbieter ist die Technologie- und Ausbildungscampus Cuxhaven GmbH, Humphry-Davy-Straße 62, 27472 Cuxhaven.
  • b) Teilnehmende/r ist jede Person, die an einem vom Anbieter angebotenen Lehrgang teilnimmt oder sich für einen solchen angemeldet hat.
  • c) Lehrgangsgebühren sind die Preise für einen Lehrgang.
  • d) Externe Prüfgebühren sind Gebühren, die bei Dritten für durchzuführende Prüfungen anfallen, z.B. öffentliche Stellen, Industrie und Handelskammer.
  • e) Interne Prüfungsgebühren sind solche, die im Rahmen der Anmeldung einer Prüfung zusätzlich zu den Kursgebühren des Anbieters bei diesem entstehen.
  • f) Sonstige Gebühren sind solche, die nicht unter Buchstabe d) und/oder e) fallen, aber für die Ablegung einer Prüfung anfallen.

3. requisitos de participação

  1. Jede/r kann an den angebotenen Lehrgängen des Anbieters teilnehmen. Der Vertrag über einen Lehrgang kommt erst durch eine Annahmeerklärung des Anbieters zustande. Diese muss er per E-Mail oder Briefpost innerhalb von 5 Arbeitstagen (Zugang beim/bei der Teilnehmenden) übersenden. Erfolgt dies nicht oder geht die Annahmeerklärung nicht rechtzeitig zu, ist der Vertrag nicht abgeschlossen.
  2. Wenn für einen angestrebten anerkannten Abschluss in der Person des/der Teilnehmenden Zugangsvoraussetzungen erforderlich sind oder eine Förderung nach dem Sozialgesetzbuch III in Anspruch genommen werden soll, müssen diese erfüllt sein. Die Überprüfung der Zugangsvoraussetzungen liegt im Verantwortungsbereich des/der Teilnehmenden. Fehlen diese Zugangsvoraussetzungen beim/bei der Teilnehmenden, entbindet dies nicht von der Zahlung der Lehrgangsgebühren.
  3. Abweichend von Abs. 2 übernimmt der Anbieter die Prüfung der Zugangsvoraussetzungen, wenn es sich um von einer Arbeitsagentur geförderte Maßnahmen handelt.

4º registo

  1. Um an einem Lehrgang teilnehmen zu können, muss der/die Teilnehmende eine Anmeldung ausfüllen. Dieser Anmeldung liegen die Teilnahme- und Vertragsbedingungen bei. Mit Anmeldung wird die Geltung dieser vom/von der Teilnehmenden bestätigt.
  2. Der Vertrag über einen Lehrgang kommt erst durch eine Annahmeerklärung des Anbieters zustande. Diese muss er per E-Mail oder Briefpost innerhalb von 5 Arbeitstagen (Zugang beim/bei der Teilnehmenden) übersenden. Erfolgt dies nicht oder geht die Annahmeerklärung nicht rechtzeitig zu, ist der Vertrag nicht abgeschlossen.

5. demissão

  1. Der/die Teilnehmende hat das Recht, innerhalb von 14 Kalendertagen nach Abschluss des Vertrages (vgl. hierzu Nr. 4. Abs. 1 und 2) ohne Angaben von Gründen vom Lehrgang zurückzutreten. Wenn zwischen Vertragsabschluss und Lehrgangsbeginn weniger als 14 Kalendertage liegen, endet das Rücktrittsrecht mit Ablauf des Tages, der dem Tag des Lehrgangsbeginns kalendermäßig vorangeht.
  2. Der Rücktritt muss in Textform (§ 126b BGB) gegenüber dem Anbieter erklärt werden. Der Rücktritt ist rechtzeitig, wenn die Rücktritterklärung dem Anbieter innerhalb der genannten Fristen zugeht.
  3. Teilnehmende an beruflichen Bildungsmaßnahmen, die nach dem Sozialgesetzbuch III von der Arbeitsverwaltung gefördert werden, können unbeschadet der Ausführungen in Abs. 1 vom Vertrag zurücktreten, wenn die Förderung nicht gewährt wird. Durch den so begründeten Rücktritt entstehen dann keine Kosten. Die Ablehnung der Förderung durch die Arbeitsverwaltung muss dem Anbieter von dem/der Teilnehmenden unverzüglich (§ 121 Abs. 1 S. 1 BGB) nachgewiesen werden.

6 Condições de pagamento e de reclamação

  1. Der/die Teilnehmende ist verpflichtet, die Gebühr pünktlich wie folgt zu entrichten:
    • a) Lehrgangsgebühren spätestens mit Ablauf des Tages, der dem Tag des Lehrgangsbeginns kalendermäßig vorangeht.
    • b) Prüfungsgebühren am Tag der Anmeldung zur Prüfung,
    • c) Externe Prüfungsgebühren auf Anforderung durch den Anbieter,
    • d) Interne Prüfungsgebühren am Tag der Anmeldung,
    • e) Outras taxas a pedido do prestador
  2. Für Lehrgänge, die eine Dauer von mehr als 3 Monaten haben, besteht die Möglichkeit zur Ratenzahlung:
    • a) Die Anzahl der Raten ist gleich der Anzahl der Monate, die der Kurs dauert.
    • b) Die Höhe jeder einzelnen monatlichen Rate ergibt sich aus der Lehrgangsgebühr geteilt durch die Anzahl der Raten.
    • c) Jede einzelne Rate ist jeweils am ersten Tag eines jeden Monats der Dauer der Ratenzahlung fällig, beginnend mit dem ersten Tag des Monats, in dem der Lehrgang beginnt.
    • d) Kommt der/die Teilnehmende mit mehr als zwei Raten in Rückstand, entfällt die vereinbarte Ratenzahlung, und die zu diesem Zeitpunkt noch ausstehende Rest-Lehrgangsgebühr wird sofort fällig.

7 Cancelamento e rescisão

  1. Lehrgänge mit einer Dauer von bis zu 3 Monaten können nicht vorzeitig gekündigt werden. Wenn eine berufliche Bildungsmaßnahme nach dem Sozialgesetzbuch III in Abschnitte unterteilt ist, die kürzer als drei Monate sind, kann eine Kündigung jeweils zum Ende eines jeden Abschnitts erfolgen.
  2. Lehrgänge mit einer Dauer von mehr als 3 Monaten können mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen, erstmals zum Ende der ersten drei Monate und danach jeweils zum Ende der nächsten 3 Monate, ohne Angaben von Gründen gekündigt werden.
  3. Beispiel zum Vorstehenden beim Maßnahmenbeginn an einem 03.02.:
    • 1ª data de anulação: 21.03. a 02.05.
    • 2. Kündigungstermin: 21.06. zum 02.08.
  4. Die Kündigung muss in Textform (§ 126b BGB) gegenüber dem Anbieter erklärt werden.
  5. Das Fernbleiben vom Unterricht stellt in keinem Fall eine wirksame Kündigung dar. Lehrkräfte sind nicht befugt, Kündigungen entgegenzunehmen.
  6. Die Gebühren werden im Falle einer Kündigung bis zum Ende der Kündigungsfrist berechnet.
  7. O direito de anulação extraordinária não é afetado.

8 Programa do curso e alterações

  1. Der Anbieter bietet den in einem Lehrgang angebotenen Unterricht gemäß dem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Lehrgangsangebot an. Der Anbieter kann inhaltliche Änderungen an Lehrplänen vornehmen, solange das Lehrgangsziel unverändert bleibt.
  2. Nimmt der Anbieter Änderungen vor oder während des Lehrgangs vor, die das Lehrgangsziel verändern, hat er den/der Teilnehmenden hierüber schriftlich Mitteilung zu machen. Danach hat der/die Teilnehmende das Recht, innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Die Rücktrittserklärung muss mindestens in Textform erfolgen.
  3. Der Austausch von Lehr- oder Ausbildungspersonal stellt keine wesentliche Änderung im Sinne des Abs. 2 dar.
  4. Der Anbieter behält sich das Recht vor, angekündigte Lehrgänge aufgrund unzureichender Beteiligung, plötzlicher Erkrankung von Lehr- oder Ausbildungspersonal oder anderer unvorhergesehener Störungen abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Gebühren zurückerstattet.

9 Obrigações do participante

  1. Der/die Teilnehmende ist verpflichtet:
    • die geltende Hausordnung am Unterrichtsort zu beachten,
    • den Anweisungen der Lehrgangsleitung und deren Beauftragter Folge zu leisten,
    • regelmäßig am Unterricht teilzunehmen,
    • die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und vollständig vorzulegen,
    • die Vorschriften des Berufsbildungs- und Schulrechts einzuhalten,
    • Pflichten im Rahmen von Auftragsmaßnahmen für Dritte zu wahren.
  2. Teilnehmende, die wiederholt gegen diese Verpflichtungen verstoßen, können vom Unterricht ausgeschlossen werden.
  3. Der Anbieter behält sich das Recht vor, Schadensersatzansprüche wegen Verstoßes gegen die im Abs. 1 genannten Verpflichtungen geltend zu machen.

 

Stand: 18.07.2025

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